Letzte Nachrichten

Neues Stromzähler-Gesetz will Verbraucher weiter entrechten

11.03.2023 - Werner Thiede - deutsche-wirtschafts-nachrichten

Die Bundesregierung treibt den verpflichtenden Einsatz der Smart-Meter voran. Für die Bürger bedeutet dies nicht nur mehr Überwachung, wie Werner Thiede zeigt.

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Buch: Die unerlaubte Krankheit

In den letzten Jahren hat sich der Anteil der Menschen mit Kopfschmerzen und Schlafschwierigkeiten enorm erhöht. Sie suchen ärztlichen Rat, doch man findet keine Ursachen. Parallel dazu stieg auch die Funkbelastung durch WLAN, Sendemasten, Bluetooth etc. Solange Schmerzgeplagte und Schlaflose noch keinen Zusammenhang mit Funk erkennen, ist ihr Kranksein „erlaubt“. Stellen sie jedoch fest, dass ihre Beschwerden nachlassen, wenn sie WLAN und Co. vermeiden, dann wird ihr Urteilsvermögen schnell angezweifelt.

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Internationale Woche der Elektrosensibilität - Juni 2022

dieses Jahr soll eine ganze Woche der Elektrosensibilität rund um den 16. Juni mit Aktionen gestaltet werden.

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Heizkostennovelle

Die lang umstrittene Novelle der Heizkostenverordnung ist nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt zum 01. Dezember 2021 in Kraft getreten

Sie betrifft Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Es geht um die verbrauchsabhängige Abrechnung von Kalt-und Warmwasserzählern, Wärmemengenzählern und Heizkostenverteilern in Mehrfamilienhäusern, bei denen die Kosten aufgeteilt werden müssen (das sog. Submetering).

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Termine Verein

Aktuell sind keine Termine vorhanden.

Unsere Ziele

  • Beratung Betroffener über Abhilfemöglichkeiten, Erfahrungsaustausch untereinander, Hilfe zur Selbsthilfe
  • Information der Öffentlichkeit über unsere Problematik, vor allem Ärzte und Kliniken, Altenheime, Schulen, Behörden und (Kranken)Versicherungen, Angehörige und Nachbarn Betroffener
  • Durchsetzung der Anerkennung der Elektrohypersensibilität als Behinderung
    • Mit der Folge des Anspruchs auf Abschaffung der sog. „In-door-Versorgung“ mit Mobilfunk (Diese stellt bereits jetzt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einen Eingriff in Art. 8 Abs. 1 der Europ. Menschenrechtskonvention dar, der gesetzlich gerechtfertigt werden müsste)
    • Verpflichtung der Kommunen zur Ausweisung gesonderter Wohngebiete ohne Funkbelastung und Beachtung der besonderen Bedürfnisse Elektrohypersensibler in der öffentlich geförderten Wohnungsversorgung
    • Abwehransprüche gegen Nachbarn hinsichtlich solcher Geräte, die über die Wohnung der Nutzer hinaus strahlen
    • Anspruch auf Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, unbelasteten Kindergarten- und Schulbesuch, Anspruch auf Krankenhausbehandlung und Aufenthalte in Pflege- und Altenheimen, die den Bedürfnissen Betroffener angepasst sind; Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln durch Ausweisung von Bereichen mit Handyverbot
    • Reduzierung der Belastung in der gesamten Öffentlichkeit durch deutliche Senkung der Grenzwerte
  • Aufklärung der gesamten, noch nicht von Elektrohypersensibilität betroffenen Bevölkerung über die tatsächlichen Risiken des Mobilfunks
  • Verpflichtung der Hersteller strahlender Geräte, diese mit Warnhinweisen zur Gesundheitsgefährdung zu verkaufen
  • Verpflichtung der Hersteller, Geräte, die Hochfrequenzen verwenden, diese nur noch in strahlenreduzierten Versionen und mit vollständiger Abschaltung der Strahlung im Standby-Modus auf den Markt zu bringen (z. B. „Eco-Dect“)
  • Verhinderung weiterer strahlender Techniken wie „Smart meters“ als funkende Stromzähler
  • Verhinderung des neuen, technisch bereits veralteten,  digitalen Behördenfunks „TETRA“ mit dauerstrahlenden Sendemasten und Ersatz durch einen gesundheitsverträglichen und leistungsfähigen Standard
  • Umstellung der gesamten Funktechnologie auf Techniken, die keine Eingriffe in die Regelsysteme von Menschen, Tieren und Pflanzen darstellen