Politik & Gesellschaft

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Neues Stromzähler-Gesetz will Verbraucher weiter entrechten

11.03.2023 - Werner Thiede - deutsche-wirtschafts-nachrichten

Die Bundesregierung treibt den verpflichtenden Einsatz der Smart-Meter voran. Für die Bürger bedeutet dies nicht nur mehr Überwachung, wie Werner Thiede zeigt.

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Buch: Die unerlaubte Krankheit

In den letzten Jahren hat sich der Anteil der Menschen mit Kopfschmerzen und Schlafschwierigkeiten enorm erhöht. Sie suchen ärztlichen Rat, doch man findet keine Ursachen. Parallel dazu stieg auch die Funkbelastung durch WLAN, Sendemasten, Bluetooth etc. Solange Schmerzgeplagte und Schlaflose noch keinen Zusammenhang mit Funk erkennen, ist ihr Kranksein „erlaubt“. Stellen sie jedoch fest, dass ihre Beschwerden nachlassen, wenn sie WLAN und Co. vermeiden, dann wird ihr Urteilsvermögen schnell angezweifelt.

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Internationale Woche der Elektrosensibilität - Juni 2022

dieses Jahr soll eine ganze Woche der Elektrosensibilität rund um den 16. Juni mit Aktionen gestaltet werden.

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Heizkostennovelle

Die lang umstrittene Novelle der Heizkostenverordnung ist nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt zum 01. Dezember 2021 in Kraft getreten

Sie betrifft Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Es geht um die verbrauchsabhängige Abrechnung von Kalt-und Warmwasserzählern, Wärmemengenzählern und Heizkostenverteilern in Mehrfamilienhäusern, bei denen die Kosten aufgeteilt werden müssen (das sog. Submetering).

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Situation Umweltkranker Probleme und Lösungsansätze Genuk

GENUK e.V. Stellungnahme zur aktuellen Situation von Personen mit umweltassoziierten Erkrankungen. Probleme
und Lösungsansätze, Stand August 2021

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Mobilfunk - Osterbrief an Bundeskanzlerin Merkel

"Der einzige Know-How-Vorsprung, den wir Europäer haben, ist Umwelt- und Gesundheitsschutz, und den sollten wir nutzen"

von Hanna Tlach, Dipl.-Psych.

Sprecherin des AK Esmog des www.bund-konstanz.de/nachhaltiges-leben/elektrosmog/

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Termine Verein

Mit freundlicher Unterstützung:

E-Mail an die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag

Am 28. Februar 2023, wurde an ausgewählte Mitglieder des Bundestages die nachfolgende E-Mail versendet.

Antrag auf Textergänzung im Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker!

Wir wenden uns an Sie als Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag.

Im Blick auf das noch abschließend zu beratende Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende bitten wir Sie hiermit, einen von uns wahrgenommenen Mangel ernsthaft zu bedenken und für seine Behebung Sorge zu tragen. Die 1. Lesung des Gesetzentwurfs vom 7. 2. 2023 im Parlament-TV hat uns gezeigt, dass keiner der Abgeordneten die mögliche gesundheitliche Belastung durch die Funksignale der gepriesenen smarten Stromzähler erwähnt hat.

Wenn der Einbau intelligenter Stromzähler auch bei Kleinstverbrauchern ab 2025 zulässig ist und ab 2028 die Messstellenbetreiber sogar verpflichtet sind, die Zähler stufenweise bis spätestens 2032 einzubauen, könnte dies zur Folge haben, dass ein kleinerer Teil der Bevölkerung, nämlich sogenannte elektrosensible Mitmenschen (ca. 7 % der Bevölkerung fühlen sich so) kaum mehr in ihren Wohnungen leben können. Sie reagieren auf Hochfrequenzstrahlung (Mobilfunk) mit dem „Mikrowellensyndrom“, also körperlichen Beschwerden wie Übelkeit, Schwindel, Kopfschmerzen, Gliederstechen, Schlafproblemen, Herzproblemen oder Blutdruckentgleisungen. Von ihnen handelt z.B. das Buch der Ärztinnen Christine Aschermann und Cornelia Waldmann-Selsam „Elektrosensibel – Strahlen- flüchtlinge in der funkvernetzten Gesellschaft“ (2018); das Buch von Renate Haidlauf „Die unerlaubte Krankheit“ bringt Dutzende eindrückliche Fallbeispiele.

Solche Betroffenen finden heute schon schwer einen verträglichen Wohnraum, weil die neue Heizkosten-Verordnung vom 01.12.2021 für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern fernablesbare Verbrauchszähler für Wärme und Wasser vorschreibt. Diese Geräte senden in geringen Abständen einen kurzen, aber für sie lästigen Funk-Impuls. Wissenschaftliche Untersuchungen wie etwa die des Biochemikers Prof. Dr. Martin L. Pall haben gezeigt, dass selbst kurze Funkimpulse im Nanosekunden- Bereich den Kalziumstoffwechsel der Zellen negativ beeinflussen können, was zu neurodegenerativen Krankheiten führen kann. Deshalb raten Pall und uns bekannte Ärzte wie Dr. Joachim Mutter in Freiburg i.Br. von Smartmetern ab. Bitte in folgendem Link zum Video von Pall die Seite runterscrollen:
(https://ehtrust.org/educate-yourself/health-risks-posed-by-smartmeters/).

Elektro(hyper)sensibilität ist vergleichbar mit einer Art Allergie auf Funkstrahlung, wobei schon kleinste Dosen weit unterhalb der offiziellen Grenzwerte heftige Symptome auslösen können. Stellen Sie sich bitte vor, man würde einem Pollenallergiker in seiner Wohnung ununterbrochen verschiedene allergene Stoffe zwangsweise zuführen, Tag und Nacht; und wenn er die Wohnung verlässt, wird er mit weiteren Pollen aus dem öffentlichen Raum unausweichlich konfrontiert, so dass er keine Möglichkeit mehr hat, sich zu erholen. Das würde man zu Recht als eine Art Folter bezeichnen. Elektrosensible Menschen sind in einer vergleichbaren ähnlichen Lage; viele sind verzweifelt wegen ihrer ausweglosen Situation. Es wäre daher dringend zu wünschen, diesen Menschen im Gesetzestext eine Widerspruchs- möglichkeit gegen Funkzähler in ihrem Zuhause zu gewähren. Auch rechtstechnisch ist es geboten, Menschen im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit nicht gegen ihren Willen für sie schädliche Zähler aufzuzwingen, nur weil sie auf Stromnutzung angewiesen sind. Der Vertrag mit dem Messstellenbetreiber gehört dem Bürgerlichen Recht an, und insofern sollte eine Vertragsfreiheit prinzipiell garantiert sein.

Ein Zwang zu einem nicht einvernehmlichen Vertragsschluss würde hingegen dem Öffentlichen Recht zuzuordnen sein, und es müsste dann wie bei einem Verwaltungsakt einer Behörde ein Widerspruchsrecht des Betroffenen nach den Regeln der Verwaltungsgerichtordnung geben. Der im vorliegenden Gesetzentwurf kompromisslos normierte Zwang aber entspricht weder den Regeln der Vertragsfreiheit im Bürgerlichen Recht noch dem Gebot der Widerspruchsmöglichkeit des Verwaltungsrechts. Es ist ein Zwang im rechtsfreien Raum und entspricht nicht der Rechtstaatlichkeit in einer Demokratie.

Zudem wird das bürgerliche Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art.13 Abs.1 GG) eingeschränkt, und das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) wird aus den genannten Gründen zu wenig respektiert. Im Übrigen kommt wohl auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG) zu kurz, aber das ist ein anderes Thema. Jedenfalls können Grundrechte bekanntlich nur unter den Voraussetzungen des Art.19 GG eingeschränkt werden: Das Gesetz muss die Grundrechteinschränkungen unter Angabe der verletzten Grundrechts-Artikel ausdrücklich benennen gem. dem Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG. Außerdem muss das Gesetz verhältnismäßig sein. Der vorliegende Entwurf entspricht nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da er für vulnerable Gruppen keinerlei Ausnahmen vorsieht, deren fundamentalste Rechte er verletzt – insoweit dürfte er sogar als verfassungswidrig einzustufen sein.

Wir möchten daher einen Textvorschlag eines ausdrücklichen Widerspruchsrecht für Betroffene formulieren:

„Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch einzulegen gegen den Einbau eines fernablesbaren bzw. funkenden Zählers sowie gegenüber Technologien, die Datenübertragung mittels aufmodulierter Signale über die häuslichen, in der Regel unabgeschirmten Stromleitungen unter Verwendung von Powerline Communication (PLC, D-LAN) betreiben. Unter einer besonderen Situation können glaubhaft gemachte gesundheitliche Diagnosen verstanden werden, denen zufolge eine Hypersensibilität gegen elektromagnetische Strahlung besteht (Elektrosensibilität, ferner MCS = Multiple Chemikalien Sensibilität).“

Bitte setzen Sie sich für eine entsprechende Lösung ein – im Namen von Menschlichkeit, Recht und Gerechtigkeit. Ohne Wohnung ist ein Leben in Menschenwürde schwer möglich. Helfen Sie mit, dass das neue, so wichtige Gesetz nicht manchen Mitbürgerinnen und Mitbürgern das Wohnen gleichsam zur Hölle macht! Ethisches Handeln gebietet, dass man anderen Menschen keinen Schaden zufügt. Der neueste 311- seitige Bericht des Ausschusses für Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) vom 14. Februar 2023 (Drucksache 20/5646) stellt diesbezüglich übrigens einen Schritt in die richtige Richtung dar; er trägt den Titel: „Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (HF-EMF)“
(https://dserver.bundestag.de/btd/20/056/2005646.pdf).

Wir hoffen auf Ihr Verständnis, hören gerne von Ihnen und grüßen Sie freundlich!

Gerd Pfister, 2. Vorsitzender,
Leiter der Arbeitsgruppe Smartmeter des
Vereins für Elektrosensible und Mobilfunkgeschädigte e.V.
c/o Paritätischer Wohlfahrtsverband
Charles-de-Gaulle-Str. 4
81737 München

E-mail: kontakt@elektrosensibel-muenchen.de

Literaturhinweise

  • Werner Thiede: Mythos Mobilfunk. Kritik der strahlenden Vernunft, 2012
  • Ursula Niggli: Land im Strahlenmeer. Über die gesundheitlichen Auswirkungen von Funkstrahlungen bei Mensch und Tier – eine europäische Diskussion, 2017
  • Franz Adlkofer u.a.: Elektrohypersensibilität. Risiko für Individuum und Gesellschaft, 2018
  • Martin L. Pall: 5G als ernste globale Herausforderung. Beweise für acht große Gesundheitsgefahren durch elektromagnetische Felder (EMF) und ihre Wirkmechanismen, 2019
  • Margit Krug: Lauschangriff durch smarte Zähler, 2020
  • Renate Haidlauf: Die unerlaubte Krankheit, 2022