Letzte Nachrichten

Unsere Plakat-Aktion in München und Umgebung

Das Plakat zeigt die Darstellung eines unter Funk leidenden Menschen – er kann nicht mehr schlafen.

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Neues Stromzähler-Gesetz will Verbraucher weiter entrechten

11.03.2023 - Werner Thiede - deutsche-wirtschafts-nachrichten

Die Bundesregierung treibt den verpflichtenden Einsatz der Smart-Meter voran. Für die Bürger bedeutet dies nicht nur mehr Überwachung, wie Werner Thiede zeigt.

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Buch: Die unerlaubte Krankheit

In den letzten Jahren hat sich der Anteil der Menschen mit Kopfschmerzen und Schlafschwierigkeiten enorm erhöht. Sie suchen ärztlichen Rat, doch man findet keine Ursachen. Parallel dazu stieg auch die Funkbelastung durch WLAN, Sendemasten, Bluetooth etc. Solange Schmerzgeplagte und Schlaflose noch keinen Zusammenhang mit Funk erkennen, ist ihr Kranksein „erlaubt“. Stellen sie jedoch fest, dass ihre Beschwerden nachlassen, wenn sie WLAN und Co. vermeiden, dann wird ihr Urteilsvermögen schnell angezweifelt.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie kann ich mich gegen den allgegenwärtigen Elektrosmog wehren?

Juristisch schwierig. In der 26. BImSchVO sind die Grenzwerte für Mobilfunkantennen geregelt, die – industriefreundlich – so hoch angesetzt wurden, dass sie praktisch nie überschritten werden. Abwehransprüche gegen Nachbarn, Mobilfunkbetreiber etc. nach § 1004 BGB scheitern deshalb in aller Regel. Um die Grenzwerte zu „knacken“ müssen Sie nachweisen, dass sie gesundheitlich durch Belastungen unterhalb der Grenzwerte geschädigt werden.
Politisch kann und sollte man sich natürlich wehren. Die Betroffenen werden ständig mehr, auch wenn sie in den Medien kaum auftauchen.

Mehr zu den Grenzwerten unter „Recht“.

Zuletzt aktualisiert am 02.10.2012 von .

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