Letzte Nachrichten

Neues Stromzähler-Gesetz will Verbraucher weiter entrechten

11.03.2023 - Werner Thiede - deutsche-wirtschafts-nachrichten

Die Bundesregierung treibt den verpflichtenden Einsatz der Smart-Meter voran. Für die Bürger bedeutet dies nicht nur mehr Überwachung, wie Werner Thiede zeigt.

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Buch: Die unerlaubte Krankheit

In den letzten Jahren hat sich der Anteil der Menschen mit Kopfschmerzen und Schlafschwierigkeiten enorm erhöht. Sie suchen ärztlichen Rat, doch man findet keine Ursachen. Parallel dazu stieg auch die Funkbelastung durch WLAN, Sendemasten, Bluetooth etc. Solange Schmerzgeplagte und Schlaflose noch keinen Zusammenhang mit Funk erkennen, ist ihr Kranksein „erlaubt“. Stellen sie jedoch fest, dass ihre Beschwerden nachlassen, wenn sie WLAN und Co. vermeiden, dann wird ihr Urteilsvermögen schnell angezweifelt.

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Internationale Woche der Elektrosensibilität - Juni 2022

dieses Jahr soll eine ganze Woche der Elektrosensibilität rund um den 16. Juni mit Aktionen gestaltet werden.

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Heizkostennovelle

Die lang umstrittene Novelle der Heizkostenverordnung ist nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt zum 01. Dezember 2021 in Kraft getreten

Sie betrifft Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Es geht um die verbrauchsabhängige Abrechnung von Kalt-und Warmwasserzählern, Wärmemengenzählern und Heizkostenverteilern in Mehrfamilienhäusern, bei denen die Kosten aufgeteilt werden müssen (das sog. Submetering).

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Situation Umweltkranker Probleme und Lösungsansätze Genuk

GENUK e.V. Stellungnahme zur aktuellen Situation von Personen mit umweltassoziierten Erkrankungen. Probleme
und Lösungsansätze, Stand August 2021

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Mobilfunk - Osterbrief an Bundeskanzlerin Merkel

"Der einzige Know-How-Vorsprung, den wir Europäer haben, ist Umwelt- und Gesundheitsschutz, und den sollten wir nutzen"

von Hanna Tlach, Dipl.-Psych.

Sprecherin des AK Esmog des www.bund-konstanz.de/nachhaltiges-leben/elektrosmog/

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Es heißt immer wieder, dass internationale Kommissionen keinen Anlass sehen, die Grenzwerte zu ändern. Wie kommt das?

Diese Aussage ist sehr selektiv getroffen. Dass die Grenzwerte ausreichend seien, wird vor allem vom Ausschuss nicht-ionisierende Strahlen der Strahlenschutzkommission, von der WHO und von der ICNIRP vertreten. Die Mitglieder der deutschen Strahlenschutzkommission werden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschschutz und Reaktorsicherheit ausgewählt. Durch die Auswahl von Mitgliedern, denen gemeinsam ist, dass sie keinen Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und Gesundheitsschäden sehen, kann das Minsterium natürlich die Stellungnahmen der Strahlenschutzkommission steuern. Bei der ICNIRP, einem eingetragenen Verein, gibt es ebenfalls einen Mechanismus, der verhindert, dass dort jemals mobilfunkkritische Personen Mitglied werden können: Der Verein kooptiert seine neuen Mitglieder. 

Andere internationale Kommissionen und Institutionen haben durchaus zur Überprüfung bzw. Korrektur der Grenzwerte aufgefordert, so z. B. die europäische Umweltagentur, das europäische Parlament, der Europarat, die ICEMS (International commission on electromagnetic safety) , das RNCNIRP (Russisches nationales Komitee zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung), der Bund Naturschutz sowie die Bundesärztekammer.
Die internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC) hat inzwischen hochfrequente elektromagnetische Felder als möglicherweise krebserregend eingestuft. Die gleiche Einstufung gilt auch z. B. für DDT. Gerne wird in den Medien diese Einstufung ins Lächerliche gezogen, weil auch sauer eingelegte Gemüse und Kaffeesäure in die gleiche Kategorie eingestuft wurden. Nur: Auch alltägliche Produkte, die wir selbstverständlich nutzen, können krebserregend sein. Krebs wird nicht angenehmer und harmloser, weil seine Verursacher Alltagsprodukte sind. Und: Es zwingt Sie niemand, sich von Kaffee zu ernähren oder asiatisch sauer eingelegte Gemüse zu essen (nur ein bestimmter, in Asien gebräuchlicher Fermentierungsprozess war gemeint). Ob Sie sich elektromagnetischen Feldern aussetzen wollen, können Sie jedoch nicht einmal mehr in den eigenen vier Wänden entscheiden.

Zuletzt aktualisiert am 03.02.2013 von .

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